Zeitschrift Jura Studium & Examen (JSE)
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Autorenhinweise

Abgabeformat
Bitte schicken Sie uns Ihre Beiträge in einem bearbeitungsfähigen Format an die E-mail Adresse: redaktion@zeitschrift-jse.de

Beitragslänge
Auf eine Obergrenze wird ganz bewusst verzichtet. Sollten Beiträge jedoch länger als unbedingt nötig sein, werden Kürzungsmöglichkeiten mit dem Autor oder der Autorin abgesprochen.

Verständnis
Bitte beachten Sie, dass die Zeitschrift sich vorwiegend an Studenten und Referendare richtet. Begriffe, die nur einem kleinen Kreis von Lesern geläufig sind, sollten in einer Fußnote kurz erläutert werden.

Formatierung
Bitte verwenden Sie keine automatischen Formatierungen wie zum Beispiel automatische Gliederung oder Nummerierung und keine Textmarken. Bitte verzichten Sie unter allen Umständen auf individuelle (also neue oder veränderte) Formatvorlagen, wie bspw. für Infokästen oder die Schriftarten/Schriftgrößen des Fließtextes. Es genügt, wenn Sie Ihren Beitrag als einfachen Fließtext einreichen. Formatierungen wie Fettschrift oder eine kursive Schreibweise dürfen Sie gerne verwenden, wenn Sie der Ansicht sind, dass dies dem Verständnis zu Gute kommt. Gern können Sie eine der folgenden Vorlagen für Beiträge, Klausuren und Urteile in der JSE verwenden:

  1. Vorlage für Beiträge (*.docx)
  2. Vorlage für Klausuren (*.docx)
  3. Vorlage für Urteile (*.docx)
  4. Vorlage für Rezensionen (*.docx)

Abstract und Schluss

Ihrem Beitrag sollten Sie ein Abstract sowie ein Inhaltsverzeichnis voranstellen. Das Abstract sollte den Leser zum Weiterlesen anregen und einen Ausblick auf den Beitrag geben. Dies könnten Sie beispielsweise durch das Aufstellen einer brisanten These oder durch das Hervorheben der Aktualität erreichen. An dieser Stelle dürfen Sie gerne etwas kreativ sein. Zum Abschluss fassen Sie bitte nochmals die wichtigsten Erkenntnisse ihres Beitrags zusammen. An dieser Stelle dürfen Sie gerne eigene Lösungsvorschläge, Anregungen oder persönliche Stellungnahmen anbringen.

Einzelheit für die Aufbereitung von Klausuren
Der Klausurlösung ist eine Gliederung voranzustellen. So können Studenten die für sie Interessanten Problemkreise im Beitrag schnell finden und erarbeiten.

Gliederungspunkte
Zugunsten der Übersichtlichkeit unterteilen Sie ihren Beitrag bitte in verschiedene Abschnitte. Hierfür eignen sich auch insbesondere Zwischenüberschriften. Mit Hilfe der Zwischenüberschriften kann sich jeder Leser einen schnellen Überblick über den Inhalt des Beitrags verschaffen. Die Zwischenüberschriften gliedern sie bitte mit „A)“, danach „I.“ , danach folgt „1.“ und
darauf hin folgt „a)“. Bitte achten Sie darauf nicht in die Untiefen der Gliederungsmöglichkeiten zu verfallen, da dies meist nicht der Übersichtlichkeit zu Gute kommt.

Fußnoten und Zitate
In der ersten Fußnote können Sie ihr Berufsfeld anbringen. Bitte ersetzen Sie hierfür die Nummer der ersten Fußnote durch ein Sternchen (*). Bei Urteilsbesprechungen bringen Sie Ihren Namen, Ihr Berufsfeld und Ihren Arbeitgeber bitte am Ende des Textes an.
Die Formulierung könnte folgendermaßen lauten:
„Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Müller & Partner,
Stuttgart“.
„Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an der Universität Passau“.

Artikel und Paragrafen werden mit arabischen Ziffern, Absätze mit römischen Ziffern, Sätze und Halbsätze mit arabischen Ziffern wiedergegeben.
Achten Sie bitte bei Ihren Zitaten darauf, möglichst Werke zu zitieren, die den meisten Lesern zur Verfügung stehen. Wenn Sie ein Werk mehrfach zitieren, dann wiederholen sie bitte das ganze Zitat.

Einzelheiten zur Zitierweise

1. Gerichtsentscheidungen
a) amtliche Sammlung
Die amtliche Sammlung bitte nicht kursiv setzen.
> BGHZ 51, 91 (102 ff.)

b) Fachzeitschriften
Das urteilende Gericht ist ebenfalls nicht kursiv zu setzen. Danach folgt der Name der Fachzeitschrift, das Erscheinungsjahr, so wie die Seitenzahl auf der der Beitrag beginnt, sowie in einer Klammer die Seitenzahl, auf der sich das Zitierte befindet.
> LG Tübingen NJW 1968, 1187 (1188)

c) Nicht veröffentlichte Entscheidungen
Nicht veröffentlichte Entscheidungen sind mit Entscheidungstyp, Datum und Aktenzeichen zu zitieren. Das urteilende Gericht ist kursiv zu setzen.
LG Frankfurt/M, Urteil vom 28. 3. 1969 - 2/12 O 50/67

2. Zeitschriften
Der Name des Autors ist kursiv zu setzen. Danach folgt der Name der Fachzeitschrift, das Erscheinungsjahr, die Seitenzahl des Beitragsbeginns sowie in einer Klammer die Seitenzahl, auf der sich das Zitierte befindet.
> Boerner, ZIP 2001, 2264 (2269)

3. Lehrbücher, Monografien, Festschriften
Der Name des Autors ist kursiv zu setzen. Danach folgt der Name des Lehrbuches, der Monografie oder „Festschrift für“, das Erscheinungsjahr beziehungsweise die Auflage des Lehrbuches samt Jahreszahl in Klammern, sowie die Seitenzahl des Beitragsbeginns. Bitte geben Sie Randnummern (Rn.), Anmerkungen (Anm.) oder ggf. Fußnote (Fn.) ebenfalls an.
> Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Aufl. (1991), S. 320

4. Kommentare
Der Name des Autors ist kursiv zu setzen. Danach folgt der Name des Kommentars, die Auflage samt Jahreszahl in Klammern sowie der zitierte Paragraph. Bitte geben Sie Randnummern (Rn.), Anmerkungen (Anm.) oder ggf. Fußnote (Fn.) ebenfalls an.
> Wenzel, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. (2016), § 362 Rn. 13

5. Online-Nachweise
Bei Online-Nachweisen ist zusätzlich die URL und das Datum ihres Abrufs anzugeben.

6. Bei Verwechslungsgefahr
Bei verwechslungsfähigen Autorennamen wird der volle Vorname mit angegeben, in allen anderen Fällen nur der Nachname.

Abkürzungen
Die Verwendung von Abkürzungen sollte möglichst sparsam ausfallen. Gerichtsbezeichnungen wie zum Beispiel BGH, BVerfG, und das BAG, sowie Gesetzesbezeichnungen, die im juristischen Studium abgekürzt ausgesprochen werden wie StPO, StGB und BGB dürfen abgekürzt werden. Da die Beiträge auch von Studenten aus den Anfangssemestern gelesen werden, sollten unbekanntere Gesetze zunächst ausgeschrieben werden. In einer Klammer sollte die Abkürzung des Gesetzes stehen, dann können Sie bei danach folgenden Nennungen stets die Abkürzung verwenden. Sollten Sie Gesetzesnormen zitieren, so ist die Gesetzesbezeichnung abgekürzt zu nennen.

Honorar
Die Zeitschrift JSE ist kostenlos erhältlich, alle Redakteure sind ehrenamtlich tätig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir kein Autorenhonorar bezahlen können.